Montag 

Atypische ArchitektInnen

Auszug aus der Branchenanalyse zu "Arbeit und Beschäftigung in Wiener Creative Industries":
2.4. Beschäftigungsformen und Beschäftigungssicherheit
„Je nachdem, welche Daten wir heranziehen (Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder Arbeitsstättenzählung) kommen wir auf einen unterschiedlichen, in beiden Fällen hohen Anteil von erwerbstätigen ArchitektInnen und IngenieurskonsulentInnen (bzw. in entsprechenden Büros Beschäftigten) in Wien, die entweder als Selbstständige arbeiten oder unselbstständig ohne regulären Dienstvertrag sind. Der Hauptverband mit Daten aus 2002 für unselbstständig beschäftigte ASVG-Versicherte weist 1.157 Personen oder 13% als Atypische aus (v.a. freie DienstnehmerInnen), Selbstständige und auf Werkvertragsbasis Arbeitende sind nicht erfasst. Die Arbeitsstättenzählung 2001 führt von den 11.252 Beschäftigten der Branche in Wien 8.131 als Unselbstständige und 3.121 als Selbstständige an (davon 1.563 als Solo-Selbstständige). Auch in der Arbeitsstättenzählung sind WerkvertragsnehmerInnen nicht erfasst.
(..)
Der hohe Anteil der Alleinselbstständigen (1.563 oder 54% aller Betriebe) sowie besonders jener der Atypischen wirken sich u.a. fatal auf die Erreichung der Planungsbefugnis aus, da die für eine Zulassung zur ZiviltechnikerInnenprüfung notwendige Praxis in einer Anstellung schwer erbracht werden kann. Die Lockerung, wonach seit 2003 bedingt auch Vertragszeiten im freien Dienstnehmerverhältnis als anstellungsähnliche Berufspraxis anerkannt werden, ist Ausdruck dieser Schwierigkeit.“
(Quelle: BRANCHENANALYSEN ZU ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG IN WIENER CREATIVE INDUSTRIES, S.40, http://www.forba.at/kreativbranchen-wien/bericht1.pdf)
Scheinbar gilt das Arbeitsrecht nicht für Architekten. *

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* Prekäre Jobs in Architekturbüros sind nicht die Ausnahme - es ist ein Massenphänomen.

ATYPISCH ARCHITEKTUR, eine Blog von Fabian Faber.

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