Dienstag
Brief an ÖVP, SPÖ und Grüne.
Offener Brief:
Betreff: Scheinselbständigkeit. Arbeiten in österreichischen Architekturbüros.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der österreichische Arbeitsmarkt in Architekturbüros ist bestimmt von Beschäftigungsverhältnissen, die von herkömmlichen Arbeitsverhältnissen abweichen: Scheinselbständigkeit in Form von Werk- oder freien Dienstverträgen.
Somit entledigen sich Architekten ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten. d.h. keine Arbeitslosenversicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, kein 13. und 14. Monatsgehalt, kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, kein Anspruch auf Überstunden, keine Mindestlöhne, keine Abfertigung, etc.
Leider trifft diese Situation nahezu ausnahmslos auf sämtliche österreichische Architekturbüros zu! Warum sind diese prekären Arbeitsbedingungen gerechtfertigt, handelt es sich doch in den meisten Fälle um "Scheinselbständigkeit"? Was unterscheidet den Job in einem Architekturbüro (zumeist Planungstätigkeit) von anderen technischen Berufen? Den Weg zu Gericht scheuen die meisten aus Angst vor Jobverlust und übler Nachrede.
Bei all dem teilweise gerechtfertigten Stolz auf die österreichische Baukultur sollten wir auch einen Blick hinter die Fassade riskieren. Die Gefahr ist groß, dass sich die Praxis des Werkvertrags auch auf andere Berufsgruppen ausbreitet.
Was können ÖVP, SPÖ und Grünen in dieser Sache bewegen? Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich Ihre Antwort gerne auf dem Internet-Blog "Atypisch Architektur" veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
DI Fabian Faber
http://atypisch.blogspot.com
Betreff: Scheinselbständigkeit. Arbeiten in österreichischen Architekturbüros.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der österreichische Arbeitsmarkt in Architekturbüros ist bestimmt von Beschäftigungsverhältnissen, die von herkömmlichen Arbeitsverhältnissen abweichen: Scheinselbständigkeit in Form von Werk- oder freien Dienstverträgen.
Somit entledigen sich Architekten ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten. d.h. keine Arbeitslosenversicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, kein 13. und 14. Monatsgehalt, kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, kein Anspruch auf Überstunden, keine Mindestlöhne, keine Abfertigung, etc.
Leider trifft diese Situation nahezu ausnahmslos auf sämtliche österreichische Architekturbüros zu! Warum sind diese prekären Arbeitsbedingungen gerechtfertigt, handelt es sich doch in den meisten Fälle um "Scheinselbständigkeit"? Was unterscheidet den Job in einem Architekturbüro (zumeist Planungstätigkeit) von anderen technischen Berufen? Den Weg zu Gericht scheuen die meisten aus Angst vor Jobverlust und übler Nachrede.
Bei all dem teilweise gerechtfertigten Stolz auf die österreichische Baukultur sollten wir auch einen Blick hinter die Fassade riskieren. Die Gefahr ist groß, dass sich die Praxis des Werkvertrags auch auf andere Berufsgruppen ausbreitet.
Was können ÖVP, SPÖ und Grünen in dieser Sache bewegen? Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich Ihre Antwort gerne auf dem Internet-Blog "Atypisch Architektur" veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
DI Fabian Faber
http://atypisch.blogspot.com
* Prekäre Jobs in Architekturbüros sind nicht die Ausnahme - es ist ein Massenphänomen.
ATYPISCH ARCHITEKTUR, eine Blog von Fabian Faber.
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