Freitag
Die Grünen und die Scheinselbstständigkeit
Die Antwort der Grünen (Brief):
Sehr geehrter Herr Faber,
Vielen Dank für Ihr Mail an Herrn Öllinger das zur Beantwortung an
unser Dialogbüro weitergeleitet wurde.
Es ist uns bewusst, dass in bestimmten Branchen die Tendenz zur Umgehung
des Arbeitsrechts besonders ausgeprägt ist. Das Problem ist jedoch
vielschichtig. Gerade bei Architekturbüros ist (anders etwa als im
Lebensmittelhandel oder der Baubranche) die Grenze zwischen freiem
"Werk" und unselbständiger Tätigkeit besonders unscharf.
Dennoch: Die Grünen treten für einen einheitlichen
ArbeitnehmerInnenbegriff ein, der diese Grenze klar zieht. Alle jene,
die Tätigkeiten erbringen, die nur unter den Bedingungen unselbständiger
Erwerbstätigkeit sinnvoll denkbar sind, fallen dann unter ein
einheitliches Sozial- und Arbeitsrecht. Die Grünen arbeiten aber auch
daran, die Situation von Ein-Personen-Unternehmen zu verbessern (vor
allem hinsichtlich der sozialen Absicherung).
Entsprechende Details finden Sie hier:
http://www.gruene.at/wirtschaft/neue_arbeitswelten/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dialogbüro der Grünen
Sehr geehrter Herr Faber,
Vielen Dank für Ihr Mail an Herrn Öllinger das zur Beantwortung an
unser Dialogbüro weitergeleitet wurde.
Es ist uns bewusst, dass in bestimmten Branchen die Tendenz zur Umgehung
des Arbeitsrechts besonders ausgeprägt ist. Das Problem ist jedoch
vielschichtig. Gerade bei Architekturbüros ist (anders etwa als im
Lebensmittelhandel oder der Baubranche) die Grenze zwischen freiem
"Werk" und unselbständiger Tätigkeit besonders unscharf.
Dennoch: Die Grünen treten für einen einheitlichen
ArbeitnehmerInnenbegriff ein, der diese Grenze klar zieht. Alle jene,
die Tätigkeiten erbringen, die nur unter den Bedingungen unselbständiger
Erwerbstätigkeit sinnvoll denkbar sind, fallen dann unter ein
einheitliches Sozial- und Arbeitsrecht. Die Grünen arbeiten aber auch
daran, die Situation von Ein-Personen-Unternehmen zu verbessern (vor
allem hinsichtlich der sozialen Absicherung).
Entsprechende Details finden Sie hier:
http://www.gruene.at/wirtschaft/neue_arbeitswelten/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dialogbüro der Grünen
Dienstag
Die ÖVP und die Scheinselbstständigkeit
Die Antwort der ÖVP (Brief):
Sehr geehrter Herr Faber,
danke für Ihre E-Mail, die wir gerne beantworten. "Neue Selbstständige" sind keinesfalls per se ein schlechtes Modell oder im Umfeld der "Scheinselbstständigkeit" anzusiedeln. So zeigt der jüngst vom BMWA veröffentlichte Forschungsbericht der L&R Sozialforschung "Neue Selbstständige in Österreich", dass rund 65% der befragten Neuen Selbstständigen mehr als einen Auftraggeber haben; mehr als ein Drittel davon sogar mehr als fünf. Der Forschungsbericht ergab auch, dass drei Viertel der Neuen Selbstständigen diese Beschäftigungsform ganz bewusst wählen, weil sie ihren Bedürfnissen am Besten entspricht. Für fast drei Viertel stellt die neue Selbstständigkeit den Haupterwerb dar. Die Vor- und Nachteile halten sich nach der Selbsteinschätzung der Neuen Selbständigen lt. dieser Studie die Waage, so dass im Vergleich mit anderen Erwerbsformen der Wunsch nach einer alternativen Beschäftigungsform verhältnismäßig gering ausgeprägt ist.
2005 waren in Österreich insgesamt ca. 35.000 Personen als neue Selbständige im Sinne des GSVG tätig. Die immer wieder als "prekär" kritisierte Erwerbsform der neuen Selbstständigkeit hat in Zeiten einer angespannten Arbeitsmarktsituation durchwegs positive Aspekte ¬insbesondere auch, weil sie neue Arbeitsplätze schaffen. Kennzeichnend ist auch, dass Neue Selbstständige ein überdurchschnittlich hohes Bildungsniveau aufweisen und mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Beitragsleistung an die Sozialversicherung einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Sozialversicherungswesens gewährleisten.
Mit innovativen Formen des Arbeitsverhältnisses wird ein wichtiger Bedarf am Arbeitsmarkt geschaffen. Die neue, bunte und vielfältige Arbeitswelt sollte daher nicht als Gefahr, sondern als Bereicherung und Chance erkannt werden. Die Wirtschafts- und Arbeitswelt wird generell verstärkt vom Prinzip der Selbstständigkeit geprägt: Neue Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmer ("Ein-Personen-Unternehmen") nehmen an Bedeutung zu, wobei die Übergänge zwischen unselbstständiger und selbstständiger Tätikgeit oft fließend sind. Im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, bei Geburt eines Kindes - muss diesen neuen Erfordernissen künftigt verstärkt Rechnung getragen werden. Wir haben auf Angestelltenebene durch die betriebliche Mitarbeitervorsorge "Abfertigung neu" ein gutes Modell - wir wollen diese zusätzliche Sicherung auch im Bereich der Selbstständigen erreichen. Eine "Selbstständigenvorsorge" wäre eine wichtige Säule.
Unser "Kursbuch Zukunft" widmet der Wirtschafts- und Arbeitswelt breiten Raum - Sie finden es auf unserer Homepage mit dem Link:
http://www.oevp.at/download/Kursbuch_lang_web.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Kroczek
Abteilung Politik
Sehr geehrter Herr Faber,
danke für Ihre E-Mail, die wir gerne beantworten. "Neue Selbstständige" sind keinesfalls per se ein schlechtes Modell oder im Umfeld der "Scheinselbstständigkeit" anzusiedeln. So zeigt der jüngst vom BMWA veröffentlichte Forschungsbericht der L&R Sozialforschung "Neue Selbstständige in Österreich", dass rund 65% der befragten Neuen Selbstständigen mehr als einen Auftraggeber haben; mehr als ein Drittel davon sogar mehr als fünf. Der Forschungsbericht ergab auch, dass drei Viertel der Neuen Selbstständigen diese Beschäftigungsform ganz bewusst wählen, weil sie ihren Bedürfnissen am Besten entspricht. Für fast drei Viertel stellt die neue Selbstständigkeit den Haupterwerb dar. Die Vor- und Nachteile halten sich nach der Selbsteinschätzung der Neuen Selbständigen lt. dieser Studie die Waage, so dass im Vergleich mit anderen Erwerbsformen der Wunsch nach einer alternativen Beschäftigungsform verhältnismäßig gering ausgeprägt ist.
2005 waren in Österreich insgesamt ca. 35.000 Personen als neue Selbständige im Sinne des GSVG tätig. Die immer wieder als "prekär" kritisierte Erwerbsform der neuen Selbstständigkeit hat in Zeiten einer angespannten Arbeitsmarktsituation durchwegs positive Aspekte ¬insbesondere auch, weil sie neue Arbeitsplätze schaffen. Kennzeichnend ist auch, dass Neue Selbstständige ein überdurchschnittlich hohes Bildungsniveau aufweisen und mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Beitragsleistung an die Sozialversicherung einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Sozialversicherungswesens gewährleisten.
Mit innovativen Formen des Arbeitsverhältnisses wird ein wichtiger Bedarf am Arbeitsmarkt geschaffen. Die neue, bunte und vielfältige Arbeitswelt sollte daher nicht als Gefahr, sondern als Bereicherung und Chance erkannt werden. Die Wirtschafts- und Arbeitswelt wird generell verstärkt vom Prinzip der Selbstständigkeit geprägt: Neue Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmer ("Ein-Personen-Unternehmen") nehmen an Bedeutung zu, wobei die Übergänge zwischen unselbstständiger und selbstständiger Tätikgeit oft fließend sind. Im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, bei Geburt eines Kindes - muss diesen neuen Erfordernissen künftigt verstärkt Rechnung getragen werden. Wir haben auf Angestelltenebene durch die betriebliche Mitarbeitervorsorge "Abfertigung neu" ein gutes Modell - wir wollen diese zusätzliche Sicherung auch im Bereich der Selbstständigen erreichen. Eine "Selbstständigenvorsorge" wäre eine wichtige Säule.
Unser "Kursbuch Zukunft" widmet der Wirtschafts- und Arbeitswelt breiten Raum - Sie finden es auf unserer Homepage mit dem Link:
http://www.oevp.at/download/Kursbuch_lang_web.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Kroczek
Abteilung Politik
Die SPÖ und die Scheinselbstständigkeit
Die Antwort der SPÖ (Brief):
Sehr geehrter Herr Faber,
die SPÖ tritt rigoros gegen Scheinselbständigkeit auf und zwar in allen Bereichen des österreichischen Arbeitsmarktes. Sie sind vollkommen im Recht, wenn Sie die, mit prekären Arbeitsverhältnissen einhergehenden sozialen Probleme kritisieren. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können es sich nicht aussuchen, zu welchen Bedingungen sie einen Job bekommen und sind in vielen Fällen froh, überhaupt Arbeit zu haben.
Aus diesen Gründen versucht die SPÖ seit Jahren mit Initiativen gegen Schwarzunternehmer und zur Zurückdrängung von prekären Arbeitsverhältnissen dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Leider haben die Regierungsparteien bisher unsere Vorschläge immer abgelehnt oder auf die lange Bank geschoben.
Vor allem eine Verstärkung der Kontrollen von Beschäftigungen über Werkverträge oder freie Dienstverträge wäre besonders wichtig. Sehr oft lässt sich rasch erkennen, dass es sich um Umgehungsgeschäfte bzw. -beschäftigungen handelt und eigentlich Arbeitnehmereigenschaft vorliegt.
Die SPÖ wird daher im Falle einer Regierungsverantwortung auf den Ausbau dieser Kontrollen besonderen Wert legen und auch durch die gesetzlich Einbeziehung atypischer Arbeitsverhältnisse in die gesamte Sozialversicherung einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Kotzegger
Sehr geehrter Herr Faber,
die SPÖ tritt rigoros gegen Scheinselbständigkeit auf und zwar in allen Bereichen des österreichischen Arbeitsmarktes. Sie sind vollkommen im Recht, wenn Sie die, mit prekären Arbeitsverhältnissen einhergehenden sozialen Probleme kritisieren. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können es sich nicht aussuchen, zu welchen Bedingungen sie einen Job bekommen und sind in vielen Fällen froh, überhaupt Arbeit zu haben.
Aus diesen Gründen versucht die SPÖ seit Jahren mit Initiativen gegen Schwarzunternehmer und zur Zurückdrängung von prekären Arbeitsverhältnissen dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Leider haben die Regierungsparteien bisher unsere Vorschläge immer abgelehnt oder auf die lange Bank geschoben.
Vor allem eine Verstärkung der Kontrollen von Beschäftigungen über Werkverträge oder freie Dienstverträge wäre besonders wichtig. Sehr oft lässt sich rasch erkennen, dass es sich um Umgehungsgeschäfte bzw. -beschäftigungen handelt und eigentlich Arbeitnehmereigenschaft vorliegt.
Die SPÖ wird daher im Falle einer Regierungsverantwortung auf den Ausbau dieser Kontrollen besonderen Wert legen und auch durch die gesetzlich Einbeziehung atypischer Arbeitsverhältnisse in die gesamte Sozialversicherung einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Kotzegger
Brief an ÖVP, SPÖ und Grüne.
Offener Brief:
Betreff: Scheinselbständigkeit. Arbeiten in österreichischen Architekturbüros.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der österreichische Arbeitsmarkt in Architekturbüros ist bestimmt von Beschäftigungsverhältnissen, die von herkömmlichen Arbeitsverhältnissen abweichen: Scheinselbständigkeit in Form von Werk- oder freien Dienstverträgen.
Somit entledigen sich Architekten ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten. d.h. keine Arbeitslosenversicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, kein 13. und 14. Monatsgehalt, kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, kein Anspruch auf Überstunden, keine Mindestlöhne, keine Abfertigung, etc.
Leider trifft diese Situation nahezu ausnahmslos auf sämtliche österreichische Architekturbüros zu! Warum sind diese prekären Arbeitsbedingungen gerechtfertigt, handelt es sich doch in den meisten Fälle um "Scheinselbständigkeit"? Was unterscheidet den Job in einem Architekturbüro (zumeist Planungstätigkeit) von anderen technischen Berufen? Den Weg zu Gericht scheuen die meisten aus Angst vor Jobverlust und übler Nachrede.
Bei all dem teilweise gerechtfertigten Stolz auf die österreichische Baukultur sollten wir auch einen Blick hinter die Fassade riskieren. Die Gefahr ist groß, dass sich die Praxis des Werkvertrags auch auf andere Berufsgruppen ausbreitet.
Was können ÖVP, SPÖ und Grünen in dieser Sache bewegen? Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich Ihre Antwort gerne auf dem Internet-Blog "Atypisch Architektur" veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
DI Fabian Faber
http://atypisch.blogspot.com
Betreff: Scheinselbständigkeit. Arbeiten in österreichischen Architekturbüros.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der österreichische Arbeitsmarkt in Architekturbüros ist bestimmt von Beschäftigungsverhältnissen, die von herkömmlichen Arbeitsverhältnissen abweichen: Scheinselbständigkeit in Form von Werk- oder freien Dienstverträgen.
Somit entledigen sich Architekten ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten. d.h. keine Arbeitslosenversicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, kein 13. und 14. Monatsgehalt, kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, kein Anspruch auf Überstunden, keine Mindestlöhne, keine Abfertigung, etc.
Leider trifft diese Situation nahezu ausnahmslos auf sämtliche österreichische Architekturbüros zu! Warum sind diese prekären Arbeitsbedingungen gerechtfertigt, handelt es sich doch in den meisten Fälle um "Scheinselbständigkeit"? Was unterscheidet den Job in einem Architekturbüro (zumeist Planungstätigkeit) von anderen technischen Berufen? Den Weg zu Gericht scheuen die meisten aus Angst vor Jobverlust und übler Nachrede.
Bei all dem teilweise gerechtfertigten Stolz auf die österreichische Baukultur sollten wir auch einen Blick hinter die Fassade riskieren. Die Gefahr ist groß, dass sich die Praxis des Werkvertrags auch auf andere Berufsgruppen ausbreitet.
Was können ÖVP, SPÖ und Grünen in dieser Sache bewegen? Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich Ihre Antwort gerne auf dem Internet-Blog "Atypisch Architektur" veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
DI Fabian Faber
http://atypisch.blogspot.com
Montag
Wege aus der Misere
"Was aus jungen Architekten wird". Kürzlich erschien ein UniSPIEGEL Artikel über Auswege aus der Jobmisere.
Obwohl die Studentenzahlen seit Jahren schrumpfen, will sich der Arbeitsmarkt für Architekten partout nicht entspannen. Die Arbeitslosenquote liegt dreimal so hoch wie vor zehn Jahren. Überleben kann nur, wer eine Nische findet - oder den Beruf wechselt.
Auch in Österreich steigt die Anzahl jener Personen an (Absolventen eines Architekturstudiums), die Alternativen zum Traumberuf Architekt suchen: Lieber die Branche wechseln, als lebenslang Werk- oder freier Dienstvertragnehmer zu sein.
Obwohl die Studentenzahlen seit Jahren schrumpfen, will sich der Arbeitsmarkt für Architekten partout nicht entspannen. Die Arbeitslosenquote liegt dreimal so hoch wie vor zehn Jahren. Überleben kann nur, wer eine Nische findet - oder den Beruf wechselt.
Auch in Österreich steigt die Anzahl jener Personen an (Absolventen eines Architekturstudiums), die Alternativen zum Traumberuf Architekt suchen: Lieber die Branche wechseln, als lebenslang Werk- oder freier Dienstvertragnehmer zu sein.
Freitag
Achtung: freie Mitarbeit
Wer einen Job in österreichischen Architekturbüros sucht, begibt sich auf die Webseite der ArchIng Akademie (Arch + Ing), die Weiterbildungsplattform der Architektenkammern.
Auf den ersten Blick scheint das Angebot an offenen Stellen beachtlich, was angeboten wird, finden Arbeitssuchende (Absolventen eines Architekturstudiums) sonst nirgends!
Doch der Schein trügt – handelt es sich doch bei vielen Stellenanzeigen um Beschäftigungsverhältnisse auf Werkvertrag. In machen Inseraten sind österreichische Architekten tatsächlich so dreist und suchen nach "freien Mitarbeitern". Immerhin darf die IG-Architektur in zwischengeschalteten Anzeigen davor waren:
Auf den ersten Blick scheint das Angebot an offenen Stellen beachtlich, was angeboten wird, finden Arbeitssuchende (Absolventen eines Architekturstudiums) sonst nirgends!
Doch der Schein trügt – handelt es sich doch bei vielen Stellenanzeigen um Beschäftigungsverhältnisse auf Werkvertrag. In machen Inseraten sind österreichische Architekten tatsächlich so dreist und suchen nach "freien Mitarbeitern". Immerhin darf die IG-Architektur in zwischengeschalteten Anzeigen davor waren:
Achtung: freie Mitarbeit: die IG-Architektur weist hinUnglücklicherweise sind viele gezwungen, diese Jobs anzunehmen. Nach dem Motto: "Besser ein Werkvertrag / freier Dienstvertrag als gar kein Job?"
"Der Begriff "Freie(r) Mitarbeit(er) gehört nicht zu den verba legalia, er kommt in der österr. Rechtsordnung nicht vor. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei der "freien Mitarbeit" der Architekturabsolventen in der Regel um eine unbefugte Werkunternehmertätigkeit und somit um Verstöße gegen die österreichische Rechtsordnung. Diese Tätigkeiten können nicht als Praxis im Sinne des Ziviltechnikergesetzes anerkannt werden."
Auszug aus einem Gespräch der IG-Architektur mit dem BMWA
Quelle: http://www.ig-architektur.at
* Prekäre Jobs in Architekturbüros sind nicht die Ausnahme - es ist ein Massenphänomen.
ATYPISCH ARCHITEKTUR, eine Blog von Fabian Faber.
Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.